1. Das Sprayen wird absofort mit einem Bußgeld in Höhe des Wertes der Sachbeschädigung+50.000Euro bestraft. 2. Der Verkauf von Spraydosen ist untersagt und wird mit einem Bußgeld von 150.000 Euro oder einer Hafstrafe von bis zu 3 Jahren bestraft . 3.Für den Kauf von Spraydosen über eine staatliche Verkaufstelle muss eine Genehmigung des örtlichen Ordnungsamtes vorliegen bzw. beantragt werden.
Kosten: -Errichtung der staatlichen Verkaufstellen 10.000 Euro Einsparungen: -Durch weniger Sachbeschädigungen und weniger Reinigungsausgaben 40.000 Euro Somit wird der Staat 30.000 Euro dadurch einnehmen.