1. Personen, die 2 1/2 Jahre arbeitslos sind, können vom Staat für gemeinnützige Arbeiten herangezogen werden. (Reinigungsaufgaben, Aufräumarbeiten etc.) Es wird weiter nur der Hartz IV-Betrag gezahlt. 2. Personen die sich weigern solche Arbeiten zu verichten, wird keine finazielle Hilfe mehr vom Staat gewährt. 3 Personen die 5 Jahre arbeitslos sind, kein Interesse am Arbeiten haben oder keine Ausbildung gemacht haben, verlieren jeglcihen Anspruch auf finanzielle Hilfe des Staates. 4. Personen, die unter Punkt 2 und 3 fallen, verlieren jeglcihe Sorgerechte für deren Kinder. Die Kinder werden staatliche Internate geschickt. Dort ist Betreueung und eine gute Ausbildung gesichert.
Einanhmen: 90.000 Euro - 10.000 (Internat) = 80.000 Euro