1. Die deutsche Nationalflagge hat vor jedem staatlichen gebäude Tag und Nacht aufgestellt zu sein. In der Nacht hat diese Flagge durch nicht-farbige Scheinwerfer angeleuchtet zu sein.
2. Die deutsche Nationalflagge darf nicht entsorgt werden. Zur Ensorgung müssen Flaggen künfitg im Rathaus der Staat abgegeben werden. Die gesammelten Flaggen werden dann in einer jährlcih stattfindenden Zeremonie verabschiedet und verbrannt.
3. Bürger, die Flagge nicht wie im Punkt zwei entsorgen werden mit einer Hafstrafe von 2 Monaten oder einem Bußgeld von 8.000 Euro belegt.