1.1. Die Höchstrafe beträgt absofort "lebenslänglich" im Sinne von 150 Jahren Haft. 1.2 Die Höchstrafe soll in Fall von schweren Verbrechen zum Zuge kommen.
2.0 Der Besitz von Kinderpornos oder sonstigen Medien solcher Art wird absofort mit einer Haftstrafe von bis zu 15 Jahren bestraft. 2.1.1 Die Mindestrafe für Vergewaltigung beträgt absofort 30 Jahre Haft. 2.1.2 Im Falle einer Vergewaltigung einer minderjährigen Person lautet die Strafe "lebenslänglich". 2.2 Sexuelle Belästigung die nicht minderschwer ist wird wird absofort mit einer Mindestrafe von 15 Jahren haft bestraft.
3. Für Mord beträgt die Mindestrafe 25 Jahre Haft.
4. Landes-Verräter werden mit "lebenslang" bestraft.
5. Menschen ohne deutsche Staatbürgerschaft können nach schweren Verbrechen oder mehreren Verbrechen nach Verbüssung der haftstrafe abgeschoben werden.
6. Die Haftstrafe darf nicht mehr wegen guter Führung verkürzt werden.