Kriegsgefangene können auf folgende Weise als Kriegsgefangene entlassen werden:
1)Durch Austausch mit Schweizer Gefangenen von anderen Nationen
2)Soldaten werden nach Kriegsende in ihr Heimatland zurückgeschickt.
3)Offiziere werden nach Ermessen der Schweizer Regierung entweder vor ein nationales oder internationales Gericht oder vor ein Kriegstribunal gestellt, das über das weitere Verfahren entscheidet.